Abakus Consulting GmbH, Köln

Unser Spezialgebiet:
Der Steuerberater-Regress

Das deutsche Steuerrecht ist höchst kompliziert. Angeblich ist rund 80 % der gesamten Steuerrechtsliteratur weltweit in Deutsch verfasst, betrifft also allein das deutsche Steuerrecht.

Fehler sind angesichts der Komplexität der Materie vorprogrammiert und treten regelmäßig auf.

Vor allem in Betriebsprüfungen kommt es so immer wieder zu bösen Überraschungen, wenn das Finanzamt steuerliche Fehler aus ferner Vergangenheit aufdeckt, die häufig zu saftigen Nachforderungen führen.

In vielen Fällen hat der Mandant keine Ahnung von dem Unheil, das sich da zusammenbraut: Es reicht mitunter bereits ein rein buchhalterischer Vorgang, der zum steuerlichen Desaster führt.

Ein Beispiel
Eine Betriebsaufspaltung wird durch Erbfolge unerkannt beendet. Dadurch werden unbeabsichtigt hohe stillen Reserven aufgedeckt. Es kommt zu sechsstelligen Steuernachforderungen aufgrund rein buchhalterischer Vorgänge.

Nicht selten trifft den Steuerberater – auch wegen einer eher strengen Haftungsrechtsprechung – hier eine schadensrechtliche Mitverantwortung.

Oft hätte man die Steuerlast oder einen Teil davon bei ordnungsgemäßer Beratung vermeiden können.

Steuerberater sind für solche Fälle haftpflichtversichert.

Aber: Der Steuerberater darf ohne Rücksprache mit seinem Haftpflichtversicherer keine Ansprüche anerkennen, selbst wenn er den Fehler einsieht.

Der Regress muss deshalb häufig rechtlich erstritten werden – nicht selten langwierig und kostenintensiv über mehrere Instanzen.

Die Schnittstelle von Schadensrecht und Steuerrecht erweist sich dabei meistens als rechtlich und steuerrechtlich höchst anspruchsvoll – und damit auch prozessual riskant.

Aber auch wenn die Haftpflichtversicherung reguliert, ist Vorsicht geboten:

In aller Regel muss der Mandant zustimmen, dass mit der Versicherungszahlung alle Ansprüche aus dem Steuerberaterfehler abgegolten sind.

Steuerschäden aus weiteren Veranlagungszeiträumen und noch drohende zukünftige Schäden fallen dann häufig unter den Tisch.

Eine schnelle Einigung mit der Versicherung verkürzt also mitunter höchst schmerzhaft den eigenen berechtigten Anspruch.

Deshalb ist auch hier intensive Beratung und Prüfung erforderlich.

Wir helfen weiter
Wir haben Zugriff auf ausgewiesene Steuerspezialisten, die Ihre Rechtsposition realistisch einschätzen und zielgerichtet durchsetzen können.

Die MENGEN & PARTNER Partnerschaftsgesellschaft mbB - Steuerberater und Rechtsanwälte, mit der wir zusammenarbeiten, hat bereits in vielen Fällen Steuerberaterhaftungsansprüche – auch im sechs- und siebenstelligen Bereich – erfolgreich durchgesetzt.

Deshalb:
Sprechen Sie uns an, wenn es um einen Steuerberater-Regress geht.