Abakus Consulting GmbH, Köln

Unser Spezialgebiet:
Der Steuerberater-Regress

Das deutsche Steuerrecht ist höchst kompliziert. Angeblich ist rund 80 % der gesamten Steuerrechtsliteratur weltweit in Deutsch verfasst, betrifft also allein das deutsche Steuerrecht.

Fehler sind angesichts der Komplexität der Materie vorprogrammiert und treten regelmäßig auf. Vor allem in Betriebsprüfungen kommt es so immer wieder zu bösen Überraschungen, wenn das Finanzamt steuerliche Fehler aus ferner Vergangenheit aufdeckt, die häufig zu saftigen Nachforderungen führen.

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Abakus Consulting GmbH
- Prozessfinanzierung -

Recht haben und Recht bekommen

Jeder kann in die Situation kommen, berechtigte Ansprüche durchsetzen zu müssen.

Zum Beispiel

  • Ihr Steuerberater macht einen Fehler, Ihnen entstehen erhebliche Steuerschäden.
  • Bei einer Routineoperation widerfährt dem Chirurgen ein folgenschwerer Fehler, Sie tragen irreparable Schäden davon.

 

  • Sie möchten eine Erbschaft antreten, doch Miterben halten das Testament für unwirksam.
  • Sie schließen mit befreundeten Geschäftspartnern Austauschverträge oder Gesellschaftsverträge. Nachträglich kommt es zum Konflikt. Ihre Geschäftspartner wollen sich nicht mehr an die Absprachen halten.

Um Ihr Recht zu bekommen, sind Sie häufig gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In Abhängigkeit des Streitwerts können sich hieraus erhebliche Finanzierungsrisiken ergeben.

Berechnungsbeispiel

Die gerichtliche Durchsetzung eines Betrages in Höhe von 50.000,00 € durch zwei Instanzen kostet – wenn Sie verlieren – mindestens rund 37.000,00 € an Rechts- und Gerichtskosten.

Wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde und/oder Zeugen vernommen wurden, wird es noch teurer.

Nicht immer ist das Gericht Ihrer Meinung.

Die nach wie vor konstant hohe Zahl von anhängigen Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik zeigt, dass im Vorfeld häufig nicht klar prognostiziert werden kann, ob man sein Recht vom Richter auch bekommen wird. Denn wenn das von vornherein klar wäre, würde – im Regelfall – kaum vor Gericht hierüber gestritten werden.

Dass Gerichte zudem selbst Ihre Meinung häufiger ändern, zeigt bereits ein kurzer Blick in die höchst wechselvolle Geschichte der Judikatur der Bundesrepublik.

Die Rechtsdurchsetzung ist also bereits im Erkenntnisverfahren selbst mit erheblichen – auch finanziellen – Risiken verbunden.

Hinzu kommt

Selbst wenn Sie gewinnen, ist noch nicht sicher, ob Sie deshalb auch wirtschaftlich Erfolg haben.

Denn

Wenn die Gegenseite zwischenzeitlich in Vermögensverfall geraten ist, ist die mühsam erstrittene gerichtliche Entscheidung wirtschaftlich wertlos.

Für die angefallenen Gerichtskosten, eigenen Rechtsanwaltskosten und Vollstreckungskosten haften Sie dann trotzdem.

Man muss also konstatieren

Der Versuch einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte ist häufig mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden.

Wenn Sie diese Risiken nicht eingehen wollen und auch eine Rechtsschutzversicherung nicht für Sie eintritt, müssen Sie gegebenenfalls gleichwohl nicht auf Ihr Recht verzichten.

Es bleibt die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch uns.

Wir prüfen Ihren Fall umfassend und teilen Ihnen mit, ob wir bereit sind, den Prozess gegen eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg zu finanzieren. Dabei werden sämtliche anfallende Kosten für Rechtsanwälte, das Gericht und eventuelle Beweisaufnahmen von uns übernommen – auch im Unterliegensfall.

Die Abakus Consulting GmbH trägt damit das Prozessrisiko alleine. Auch wenn der Prozess verloren gehen sollte, treffen Sie keine Prozesskostenrisiken.

Aufwendungen werden Ihnen von der Abakus Consulting GmbH nicht in Rechnung gestellt.

Kommt es aufgrund eines erfolgreichen oder teilweise erfolgreichen Abschlusses des Rechtstreits zu einem wirtschaftlichen Erlös, werden hiervon zunächst die gesetzlich angefallenen Verfahrens – und Rechtsanwaltskosten beglichen.

Vom darüber hinaus erwirtschafteten Erlös erhält die Abakus Consulting GmbH einen Anteil vorab, den Rest erhalten Sie.

In der Regel veranschlagen wir

für einen Klagebetrag bis 25.000,00 € 50 %
für einen Klagebetrag bis 50.000,00 € 40 %
für einen Klagebetrag über 50.000,00 € 33 %

Die konkrete Höhe hängt von den individuellen Risiken und Chancen des Prozesses ab. Dies stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Der Vorteil für Sie

Sie haben die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung ohne jegliches finanzielles Risiko.

Verlieren Sie, so haben Sie "dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterher geworfen".

Gewinnen Sie, so erhalten Sie – ohne Risiko – einen Teil des wirtschaftlichen Erlöses der Streitsache.

Sollten Sie weitere Fragen haben,
so sprechen Sie uns gerne an.